Oft gestellte Fragen

Sie können während unserer Bürozeiten (Mo-Fr: 9:00 – 12:00 Uhr) telefonisch unter der Nummer 0676 851 581 700 einen Termin vereinbaren, per E-Mail an office@frauenberatung-belladonna.at oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Ja, unser Beratungsangebot ist vertraulich und auf Wunsch anonym (Ausnahme: Prozessbegleitung).

Unser Beratungsangebot ist, bis auf die verpflichtete Elternberatung vor einer einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG, völlig kostenlos

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, freuen wir uns jedoch immer über eine kleine Spende. 

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Wir bieten keine Psychotherapie an, helfen Ihnen aber gerne bei der Suche nach einem passenden Psychotherapieplatz und unterstützen Sie während der Wartezeit. 

Ja, Belladonna ist eine anerkannte Beratungsstelle. Einen Termin können Sie unkompliziert telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

ACHTUNG: Dieses Angebot ist kostenpflichtig! 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular für eine Erstauskunft oder einen Beratungstermin und gemeinsam finden wir das passende Angebot für Sie.

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Oft gestellte Fragen zur Prozessbegleitung

Seit 2006 gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für von Gewalt betroffene Menschen. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Anzeige. Wir begleiten Sie zu Polizei und Gericht und informieren Sie in jeder Phase des Verfahrens über die nächsten Schritte und versuchen die psychischen Belastungen, die ein Verfahren oftmals mit sich bringt so gering wie möglich zu halten. Juristische Prozessbegleitung bedeutet, dass Sie während des gesamten Verfahrens durch eine unserer Rechtsanwältinnen kostenfrei vertreten werden. 

Die juristische Prozessbegleitung unterstützt bei der Durchsetzung der Opferrechte. Sie erfolgt durch eine besonders qualifizierte Rechtsanwältin und umfasst die Beratung und Vertretung während des gesamten Verfahrens bis zur eventuellen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Mehr Infos gibt es hier: 

www.sexuellegewalt.at

Ja, es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich vorab ausreichend zu informieren, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen, damit Sie für sich eine gute und wohlüberlegte Entscheidung treffen können.

Wir raten Frauen und Mädchen dazu, noch vor einer Anzeigenerstattung eine Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt zu kontaktieren und sich rechtlich beraten zu lassen. Eine Anzeige und ein nachfolgendes Strafverfahren können eine emotionale Belastung sein, oder auch hilfreich für die Verarbeitung der erlebten Gewalt.

Sollten Sie sich für eine Anzeige entscheiden, können Sie bei unserer Beratungsstelle auch eine kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.
 

Grundsätzlich können Sie auf Wunsch unser Beratungsangebot anonym in Anspruch nehmen. Eine Prozessbegleitung ist mit einer Anzeige verbunden. Damit wir Sie als Prozessbegleitung betreuen und begleiten dürfen ist eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits nötig. Außerdem müssen Sie Ihre Daten bei der Polizei im Rahmen der Anzeige angeben. Daher ist es nicht Möglich Prozessbegleitung anonym in Anspruch zu nehmen. 

Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Erstgespräch. Wir informieren Sie über das kostenlose Angebot der Prozessbegleitung.

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Sie können dennoch zur Polizei gehen. Es ist wichtig, dass Sie alles was Sie noch wissen, erzählen und es sagen, wenn Sie sich nicht mehr erinnern können. Bei Polizei und Gericht ist inzwischen bekannt, dass es durch einen sexuellen Gewaltübergriff zu einer Traumatisierung kommen kann und dass dies oft zu einer lückenhaften Erinnerung führen kann.

Ja, wir beraten und unterstützen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten.

Ja, wir beraten völlig unabhängig vom Zeitpunkt der erlebten Gewalt. Es spielt keine Rolle, wann Sie sexuelle Gewalt erfahren haben oder wie lange Ihre Erfahrungen zurückliegen. Viele Frauen kommen zu uns, deren Erfahrung bereits jahrelang zurückliegen, bzw. deren Gewalterfahrungen in der Kindheit liegen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne. 

 

 

Befindet sich eine Frau oder ein Mädchen nach einem sexuellen Übergriff in einer akuten Krise (Schockphase), kann die praktische Unterstützung bei der Absicherung von Grundbedürfnissen hilfreich sein. Das kann die Unterstützung mit medizinischer Versorgung sein oder die Essenszubereitung. Aber auch emotionale Sicherheit und Stabilität zu geben (Geborgenheit, in der Nähe sein,…). Manchmal ist es besser, die Betroffene in Ruhe zu lassen, aber in der Nähe zu bleiben und ansprechbar zu sein. Auch das Angebot, regelmäßig telefonisch erreichbar zu sein, ist sinnvoll.

Gestehen Sie der Person ihre Gefühle zu (z.B. Angst, Wut, Traurigkeit, Schuld- und Schamgefühle, Selbstekel etc.). Versuchen Sie, die Schilderungen der Gewalterfahrung als Zuhörer*in auszuhalten. - Das Zugestehen des Erlebten und ermutigender Zuspruch in längeren Gesprächen helfen dabei, den ersten Schock zu mildern. Setzen Sie sich dabei nicht selbst unter Druck - es geht nicht darum, etwas besonders Kluges zu sagen, noch Worte zu finden, die „alles wieder gut machen“ können, sondern vielmehr, einfach zuzuhören.

Es ist für Betroffene sexueller Gewalt wichtig, ein Gefühl von Kontrolle und Selbstbestimmung zurückzugewinnen. Unterstützen Sie sie also dabei, Situationen selbst bestimmen und handhaben zu können. Entscheidungen über die nächsten Schritte sollen bei der betroffenen Frau bleiben, sonst kommt es zu einem erneuten Kontrollverlust.

Auch als Bezugsperson können Sie sich bei uns kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym bei uns beraten lassen. 

Mehr Informationen wie Sie jemanden gut unterstützen können finden Sie hier

www.sexuellegewalt.at

Die kontradiktorische Einvernahme (KDE) oder kontradiktorische Vernehmung (KDV) ist eine gerichtliche Vernehmung des Opfers im Vorfeld der Hauptverhandlung, an der alle Parteien beteiligt sind und die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. In diesem Fall können zwar die Aussagen des Opfers in der Hauptverhandlung vorgelesen und die angefertigte DVD vorgeführt werden, von einer (weiteren) Aussage direkt vor Gericht ist das Opfer jedoch befreit. 

Aus Gründen des besonderen Opferschutzes kann die kontradiktorische Einvernahme der Betroffenen von sexueller Gewalt mittels „Videovernehmung“ ohne direkte Konfrontation des Opfers mit dem/der Beschuldigten und der anderen Beteiligten erfolgen („schonende Vernehmung“, § 165 Abs. 3 StPO). „Schonend“ vernommen zu werden, bedeutet also, dass das Opfer sich in einem eigenen Raum aufhält, während sich der/die Beschuldigte samt Verteidigung, Staatsanwaltschaft und juristische Prozessbegleitung im Verhandlungssaal befinden. Die Räume sind mittels Video- und Tonanlage verbunden. 

Nähere Informationen siehe: 

www.sexuellegewalt.at

www.sexuellegewalt.at/informieren/rechtliche-informationen/;

Im Rahmen der Prozessbegleitung steht Ihnen eine kostenlose psychosoziale als auch eine juristische Prozessbegleitung zur Verfügung. Die juristische Prozessbegleitung übernehmen Anwältinnen mit langjährigen Erfahrungen als juristische Prozessbegleitung für Opfer von sexualisierter Gewalt. Die Kosten für Prozessbegleitung trägt das Bundesministerium Justiz. Somit fallen für die Opfer keine Kosten an!